Krankenversicherung

Vorteile der privaten Krankenversicherung – Übersicht

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Bei einer privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nicht nach dem Einkommen berechnet, sondern nach dem Alter und dem allgemeinen Gesundheitszustand des Versicherten. Dadurch können Selbstständige sowie sehr gut verdienende Arbeitnehmer Geld sparen, im Idealfall bis zu 70 Prozent.

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Bei einer privaten Krankenversicherung bekommt der Versicherte am Ende des Jahres Geld zurück, wenn er das Gesundheitsangebot sparsam verwendet hat. Jemand der nur einmal im Jahr zum Arzt geht, zahlt weniger, als jemand der häufiger zum Arzt geht.

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Viele private Krankenkassen sind im Zusatzversorgungsbereich, wie zum Beispiel bei Zahnersatz oder bei Heilpraktikern großzügig. Die Leistungen werden über den Versicherungszeitraum garantiert, der Versicherer kann sie nicht reduzieren. Die gesetzlichen Krankenkassen haben in der Vergangenheit Leistungen gestrichen.

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Zusatzleitungen, die gesetzlich Versicherte zusätzlich versichern müssen, sind bei der privaten Krankenversicherung bereits mit versichert. Während der Laufzeit gibt es bei der privaten Krankenkasse keine Beitragserhöhungen. Außerdem kann der Versicherte die Leistungen des Arztes auf der Rechnung kontrollieren, da er die Arztrechnung vorfinanzieren muss.

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Bevor jemand zur privaten Krankenkasse wechselt, sollten die Leistungen der diversen privaten Krankenkassen untereinander verglichen werden. Auch die gesetzlichen Krankenkassen sollten beim Vergleich mit einbezogen werden.

Krankenkasse wechseln – Kündigungsfrist

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Bei dem Wechsel einer Krankenkasse sind die jeweiligen Kündigungsfristen zu beachten.

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Diese teilen sich in 4 verschiedene Bereiche auf.

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Angestellte: Sollten Sie in einem Angestelltenverhältnis sein, so beläuft sich die Kündigungsfrist Ihrer Krankenversicherung auf zwei Monate.

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Selbstständige und Freiberufler: Sollten Sie sich selbstständig gemacht haben oder gerade freiberuflich arbeiten, so ist die Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist erforderlich.

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Berufsbeginn: Sollten Sie nach einem Studium oder einer Ausbildung ein Angestelltenverhältnis eingegangen sein, so beläuft sich die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenkasse auf drei Jahre.

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Privat versichert: Sollten Sie bereits privat versichert sein, so richtet sich die Kündigungsfrist nach dem gewählten Anbieter.

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Nachdem Sie die jeweilige Kündigungsfrist eingehalten haben, können Sie die Krankenkasse ohne weitere Probleme wechseln.

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Bares Geld sparen Sie, wenn Sie eine Krankenversicherung online abschließen.

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Der Grund des Ersparnisses liegt darin, dass der Service eines Mitarbeiters wegfällt.

Krankenkasse wechseln – Tipps

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Zum Krankenkassenwechsel ist zuerst eine Kündigung bei der bestehenden Krankenkasse notwendig. Das muss der Versicherte selbst machen. Um sich abzusichern, ist es sinnvoll, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder diese persönlich bei der nächstgelegenen Geschäftsstelle abzugeben.

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Die Kündigungsfrist beläuft sich auf zwei Monate zum Monatsende. Spätestens nach 14 Tagen muss die alte Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung ausfertigen. Diese sollte noch während der Kündigungsfrist mit dem Eintrittsformular an die neue Krankenkasse übermittelt werden.

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Nach dem Wechsel ist man 18 Monate an den neuen Versicherungsträger gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag einhebt bzw. einen bereits bestehenden Zusatzbeitrag erstmalig anhebt.

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Das Sonderkündigungsrecht gilt auch dann, wenn eine Krankenkasse ihren Mitgliedern Beitragsteile rückerstattet hat und diese Praxis verändert bzw. die Rückerstattungen ganz einstellt. Die Kündigungsfrist beträgt auch in diesem Fall zwei Monate zum Monatsende.

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Wer bei seiner alten Krankenkasse einen Wahltarif hatte, ist verpflichtet, drei Jahre in der Kasse zu bleiben. Während dieser Zeit ist auch eine Sonderkündigung ausgeschlossen.